Sobald das Verfahren abgesegnet ist, werden die ersten Flächen (A und B) gerodet
werden und mit Baggern und Saugbaggern mit dem Sandabbau begonnen werden.
Das wäre schon schlimm genug, aber die größte Sandmenge ist direkt neben Altdorf-
Röthenbach und der geschützten Röthenbachklamm verortet:
Spätestens 6 Jahre nach Beginn des Sandabbaus soll dann direkt vor der
Röthenbachklamm gebaggert werden. Hier soll auch die größte Abbauleistung
erfolgen, insgesamt werden so innerhalb von 40 Jahren bis zu 4 Millionen
Kubikmeter Sand entfernt werden!
Dieser Sand wird mit Saugbaggern entfernt und mit Lastern durch Ludersheim und
die Nordroute auf die Autobahn gefahren. So sollen mindestens 60 Laster am Tag,
bzw. 12 Laster in der Stunde durch Ludersheim, Ziegelhütte und
Unterwellitzleithen donnern!
Eine massive Lärm- und Verkehrsbelastung für alle Altdorfer !
Im Gutachten wird primär auf Auswirkungen des Landschaftsbildes und auf
eine Einschränkung der Erholungsfunktion hingewiesen. In Bezug auf die
Lärmbelästigung werden „nur" die An- und Abfahrten der LKW erwähnt. Hier
weist unten zitiertes und zu prüfendes PDF ebenfalls einige Anmerkungen
auf:
Bei der Standortwahl von Abbauflächen ist zu vermeiden, dass an den
Zufahrtsstraßen, insbesondere in Ortsdurchfahrten, durch den
Transportverkehr eine wesentliche Verschlechterung der Ver-
kehrslärmsituation eintritt. Das ist in der Regel bei der Anbindung über Kreis-
und Gemeindeverbindungsstraßen zu befürchten, da sich hier das
Schwerverkehrsaufkommen durch den Kies- und Sandabbau häufig mehr als
verdoppelt.
Es fehlen zusätzlich noch zwei wichtige Punkte:
1. Lärmbelästigung durch den Sandabbau direkt (Radlager und Bagger,
Saugbagger, Sandwaschanlage, Verfüllungsanlagen und so weiter). Die
geplante Sandgrube C befindet sich laut der Planung nur 160m von
Röthenbach entfernt, einem reinen Wohngebiet.
Hier gibt es ein PDF vom Bayerischen Landesumweltamt mit gewissen
Mindestabständen:
Die Mindestabstände der Abbauflächen dürfen nicht unterschritten werden:
•
- zu reinen Wohngebieten 300m
•
- zu allgemeinen Wohngebieten 200m
•
- zu Mischgebieten 150m
2. Durch die Rodung geht die Lärmschutzwirkung des „Bannwaldes“ zur A6
verloren. Bis eine Aufforstung nach Abbau wieder die gleiche Wirkung erzielt
wie der aktuelle Wald, vergehen Jahrzehnte.
Die geplanten Abbaugebiete und die Rodungen werden direkte
Auswirkungen auf die Anwohner in Röthenbach und Ludersheim haben.
Weniger oder kein Wald bedeutet mehr Lärm, der ungehindert in die
Wohngebiete vordringt bei steigenden Verkehrszahlen in den nächsten
Jahren/Jahrzehnten.