1. Grundwasser Es ist aus dem Gutachten offensichtlich, dass der Sandabbau direkt Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und damit auch den Wasserstand des Röthenbach haben wird. Wir alle kennen die Wasserknappheit im Sommer: Wenn der Wasserfall am Anfang der Rumpelbachschlucht trocken liegt, aber weiter hinten noch Wasser ist, dann bedeutet das, dass zu wenig Grundwasser in die Rumpelbachschlucht fließt. Der Röthenbach wird ausschließlich durch Grundwasser gespeist, und just dieses Wasser soll durch die Sandgrube abgegraben werden. Zitat S. 14: „Gemäß den entsprechenden Untersuchungen ist der höchste Grundwasserstand des Untersuchungsgebiets im Zentrum anzunehmen. Westlich dieses Areals fließt das Grundwasser nach Nordwesten, östlich davon nach etwa Norden in Richtung des Röthenbachs.“ Die Fließrichtung des Grundwasser geht vom Abbaugebiet C nach Norden. Bei einer voraussichtlichen Mächtigkeit der Sandschicht von 23-50 m und einem Grundwasserflurabstand von 8-11m unter GOK (Geländeoberkante) wird man beim Abbau sehr schnell unterhalb des Grundwasserspiegels sein. Der Sand wird also in Gruben abgebaut werden die bis zu 50 Meter tief sein werden und mit Wasser gefüllt sein werden. Dieses Wasser ist das eigentliche Grundwasser, dass dann wiederum wo anders fehlt. Somit wird die Infiltration von Grundwasser in den Röthenbach massiv gestört: Da der Wasserspiegel im Röthenbach deutlich niedriger liegt, als der Wasserspiegel in den Bohrungen, muss davon ausgegangen werden, dass Grundwasser in den Vorfluter infiltriert. Dies bedeutet ein komplettes Austrocknen des Baches mindestens in den trockenen Sommermonaten wird wahrscheinlich und damit das Ende von allen Lebewesen im Röthenbach, die im oder abhängig vom Wasser leben. Wie wirkt sich das fehlende Wasser auf den weiteren Bachverlauf nördlich der Autobahn aus? Was passiert mit den Wäldern nördlich der Abbaugebiete? Zudem ist nur 450m entfernt im Norden (in der direkten Fließrichtung des Grundwassers) ein ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Nürnberg („Ursprung-Obermühle“, Gebietsnr. 2210653300072). Zusätzlich können Schadstoffe ungehindert in das Grundwasser gelangen - Zitat im Gutachten auf S. 28: „Hydrologisch gesehen, können durch das Abbauvorhaben über einen gewissen Zeitraum potenziell Schadstoffe ungefiltert in das Grundwasser gelangen.“ Was bedeutet „ein gewisser Zeitraum“? Dies ist ebenso für das notwendige Verfüllmaterial wichtig, da die Fließrichtung des Bachs in Richtung Trinkwasserschutzgebiet geht. Niemand will Schadstoffe im Trinkwasser! 2. Röthenbach - Lebensraum des Steinkrebses Das Geotop Rumpelbachschlucht und der Röthenbach selbst werden im Gutachten wie folgt beschrieben: „Der Röthenbach weist einen ökologisch unbefriedigenden Zustand auf“ Zitat S.15 Diese Aussage sollte dringend neu überprüft werden! Durch die Senkung des GW-Spiegels wird direkt auf den Röthenbach Einfluss genommen und die zitierte „Wiederherstellung eines guten chemischen Zustands bis 2027“ ist äußerst fragwürdig zu sehen, da dann der Grundwasserzufluss fehlt. Daher sollte das komplette Geotop in das Gutachten und die Bewertung integriert werden, da ein direkter Zusammenhang zum Abbaugebiet besteht - Grundwasser macht nicht an Abbaugrenzen halt... Dort lebt ebenfalls eine geschützte Tierart, die durch den Wassermangel direkt betroffen ist und bisher nirgend erwähnt wird: Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) - Da seine meist kleinen Vorkommensgewässer besonders gefährdet sind, befindet sich der Steinkrebs in Bayern insgesamt in einer abnehmenden Entwicklung. Der Steinkrebs ist in den Anhängen II und V der FFH- Richtlinie sowie auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns (2: stark gefährdet) gelistet. Wir Röthenbacher kennen und lieben unsere Krebse und es gab bei Austrocknung/Wasserknappheit schon seltene Umsetzungsaktionen, damit die Krebse noch genügend Wasser zum Leben haben. Ein Absenken des Grundwasser-Spiegels hätte ein Ende der kleinen Population zur Folge.