1. Grundwasser
Es ist aus dem Gutachten offensichtlich, dass der Sandabbau direkt Auswirkungen auf
den Grundwasserspiegel und damit auch den Wasserstand des Röthenbach haben wird.
Wir alle kennen die Wasserknappheit im Sommer: Wenn der Wasserfall am Anfang der
Rumpelbachschlucht trocken liegt, aber weiter hinten noch Wasser ist, dann bedeutet
das, dass zu wenig Grundwasser in die Rumpelbachschlucht fließt. Der Röthenbach wird
ausschließlich durch Grundwasser gespeist, und just dieses Wasser soll durch die
Sandgrube abgegraben werden.
Zitat S. 14:
„Gemäß den entsprechenden Untersuchungen ist der höchste Grundwasserstand des
Untersuchungsgebiets im Zentrum anzunehmen. Westlich dieses Areals fließt das Grundwasser
nach Nordwesten, östlich davon nach etwa Norden in Richtung des Röthenbachs.“
Die Fließrichtung des Grundwasser geht vom Abbaugebiet C nach Norden. Bei einer
voraussichtlichen Mächtigkeit der Sandschicht von 23-50 m und einem
Grundwasserflurabstand von 8-11m unter GOK (Geländeoberkante) wird man beim
Abbau sehr schnell unterhalb des Grundwasserspiegels sein.
Der Sand wird also in Gruben abgebaut werden die bis zu 50 Meter tief sein werden und
mit Wasser gefüllt sein werden. Dieses Wasser ist das eigentliche Grundwasser, dass
dann wiederum wo anders fehlt.
Somit wird die Infiltration von Grundwasser in den Röthenbach massiv gestört:
Da der Wasserspiegel im Röthenbach deutlich niedriger liegt, als der Wasserspiegel in
den Bohrungen, muss davon ausgegangen werden, dass Grundwasser in den Vorfluter
infiltriert.
Dies bedeutet ein komplettes Austrocknen des Baches mindestens in den trockenen
Sommermonaten wird wahrscheinlich und damit das Ende von allen Lebewesen im
Röthenbach, die im oder abhängig vom Wasser leben.
Wie wirkt sich das fehlende Wasser auf den weiteren Bachverlauf nördlich der Autobahn
aus? Was passiert mit den Wäldern nördlich der Abbaugebiete?
Zudem ist nur 450m entfernt im Norden (in der direkten Fließrichtung des Grundwassers)
ein ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Nürnberg („Ursprung-Obermühle“,
Gebietsnr. 2210653300072).
Zusätzlich können Schadstoffe ungehindert in das Grundwasser gelangen - Zitat im
Gutachten auf S. 28:
„Hydrologisch gesehen, können durch das Abbauvorhaben über einen gewissen Zeitraum
potenziell Schadstoffe ungefiltert in das Grundwasser gelangen.“
Was bedeutet „ein gewisser Zeitraum“?
Dies ist ebenso für das notwendige Verfüllmaterial wichtig, da die Fließrichtung des Bachs
in Richtung Trinkwasserschutzgebiet geht. Niemand will Schadstoffe im Trinkwasser!
2. Röthenbach - Lebensraum des Steinkrebses
Das Geotop Rumpelbachschlucht und der Röthenbach selbst werden im Gutachten wie
folgt beschrieben: „Der Röthenbach weist einen ökologisch unbefriedigenden Zustand auf“
Zitat S.15
Diese Aussage sollte dringend neu überprüft werden!
Durch die Senkung des GW-Spiegels wird direkt auf den Röthenbach Einfluss genommen
und die zitierte „Wiederherstellung eines guten chemischen Zustands bis 2027“ ist
äußerst fragwürdig zu sehen, da dann der Grundwasserzufluss fehlt.
Daher sollte das komplette Geotop in das Gutachten und die Bewertung integriert
werden, da ein direkter Zusammenhang zum Abbaugebiet besteht - Grundwasser macht
nicht an Abbaugrenzen halt...
Dort lebt ebenfalls eine geschützte Tierart, die durch den Wassermangel direkt betroffen
ist und bisher nirgend erwähnt wird:
Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) -
Da seine meist kleinen Vorkommensgewässer besonders gefährdet sind, befindet sich
der Steinkrebs in Bayern insgesamt in einer abnehmenden Entwicklung. Der Steinkrebs
ist in den Anhängen II und V der FFH- Richtlinie sowie auf der Roten Liste der gefährdeten
Tiere Bayerns (2: stark gefährdet) gelistet.
Wir Röthenbacher kennen und lieben unsere Krebse und es gab bei
Austrocknung/Wasserknappheit schon seltene Umsetzungsaktionen, damit die Krebse
noch genügend Wasser zum Leben haben.
Ein Absenken des Grundwasser-Spiegels hätte ein Ende der kleinen Population zur Folge.