Warum Einwendung einlegen?
„Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die
Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft,
Klimaschutz, Erholung, Natur und Landschaft, Verkehrssituation, Siedlungsentwicklung oder
Wasserwirtschaft auswirkt. Dazu beteiligt die Regierung von Mittelfranken als zuständige höhere
Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, betroffene Verbände und die Öffentlichkeit.
Außerdem werden die Unterlagen von der Stadt Altdorf b. Nürnberg und den Gemeinden
Winkelhaid und Leinburg nach vorheriger Bekanntmachung ausgelegt. Anhand der eingegangenen
Stellungnahmen prüft die Regierung, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt
mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder
sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.“ (Quelle: Pressemitteilung der Regierung
Mittelfranken vom 14.04.2021 Link)
Nach den eigenen Worten der Regierung Mittelfranken soll also über das
Raumordnungsverfahren festgestellt werden, inwiefern wir als Einwohner in
wichtigen Lebensbereichen durch die Sandgrube beeinflusst werden könnten.
Da es scheinbar nicht offensichtlich ist, welche großen Auswirkungen eine 50,2
Hektar große Sandgrube auf uns Anwohner haben könnte, haben wir hier mal
einige Argumente zusammengefasst zu den einzelnen Themenfeldern. Diese
können gerne kopiert werden und durch eigene Punkte ergänzt werden und dann
per Mail oder Post an folgende Adresse geschickt werden:
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
poststelle@reg-mfr.bayern.de
Vorlage Einwendung zum Download: Link
An die Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
presse@reg-mfr.bayern.de
Altdorf/Winkelhaid, den
Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung Mittelfranken,
bitte leiten Sie die folgende Stellungnahme an die zuständigen Bearbeitenden weiter:
Dem geplanten Sandabbau bei Altdorf widerspreche ich durch meine persönliche Betroffenheit in aller Form!
Es ist eine Güterabwägung zu treffen: Gewinnung von Rohstoff für Baumaterialien einerseits, Verlust von Wald, Boden und Lebensräumen
andererseits.
Die negativen Auswirkungen der Rodungen bleiben nicht lokal begrenzt, sondern verstärken und intensivieren die ohnehin schon
drohende Klimakrise: Die unter Stress stehenden Wälder, welche durch die globale Temperaturerhöhung, längere und stärkere
Trockenperioden, Schädlingsbefall und Artensterben bedroht sind, werden zusätzlich geschwächt. Um die Ökosystemleistungen - von
denen vor allem auch die Lebensbedingungen für uns Menschen entscheidend abhängen – weiter erbringen zu können, sind
zusammenhängende, große und damit auch stabile und resiliente Flächen notwendig.
Diese Flächen werden durch verschiedene Maßnahmen wie den geplanten Sandabbau oder auch das anstehende Stromtrassenprojekt
P53 weiter unterbrochen, parzelliert und zerstückelt. So werden diese wertvollen Leistungen herabgesetzt, es droht der Totalverlust, da
kleine Waldflächen ab einem Kipppunkt nicht mehr überlebensfähig sind.
Mehr noch, durch die Waldrodung soll der Bannwald „am Vogelherd“, der nach dem bayerischen Waldgesetz, Artikel 11 als „Wald, der auf
Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist
und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den
Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt“ sogar noch zu einer CO2-Quelle statt einer CO2-Senke und intensiviert so die
Klimakrise zusätzlich.
Zusätzlich wird dem umgebenden Reichswald, der ebenfalls Bannwald ist, im wahrsten Sinne des Wortes „das Wasser abgegraben“, da
durch den Drainageeffekt von Saugbaggern das Grundwasser in den geplanten Sandabbaugruben versickern wird und nicht mehr für
Bäume, Pflanzen und Tiere zur Verfügung stehen wird.
Es ist allgemein bekannt, dass die Biodiversität, vor allem im Bereich der Insekten inzwischen zu über 70% zurückgegangen ist. Dieser
Erkenntnis muss nun auch die auf der Hand liegende Konsequenz folgen, die heißt: Keine weitere Zerstörung von Lebensräumen! Das
Gleiche gilt auch für viele weitere Arten der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere der thermophilen Arten die auf dem Sandboden leben
und gedeihen. Hier wird ohne Not ein einzigartiges Artenklima gefährdet und fahrlässig zerstört.
Der Ausgang der Klimakrise wird in den kommenden 10 Jahren maßgeblich entschieden, daher zählen vor allem die in diesem Zeitraum
liegenden Entscheidungen und Effekte. Durch die Abholzung eines 50,2 Hektar großen Waldgebietes wird die Klimakrise beschleunigt und
verschärft. Eine dem beantragen Sandabbau folgende Renaturierung wird deutlich außerhalb dieses Zeitraums liegen und dann erst mit
Jahrzehnten Verzögerung positive Auswirkungen entwickeln können, falls es überhaupt soweit kommt, da durch die geplante Verfüllung
mit Erdaushub, Bauschutt und Grüngut durch Material der Belastungsklasse Z 1.2 eine Grundwasserbelastung darstellt und neues
Pflanzenwachstum auf Bauschutt schwierig bis unmöglich macht.
Es kann daher keine Rede von Geringfügigkeit oder verschwindenden kleinen Einflüssen sein!
Durch den geplanten Sandabbau durch die Firma Bamberger Sand- und Kiesbaggerei GmbH Geiselwind wird des Weiteren auch die
Röthenbachklamm, welche seit 1939 als Naturdenkmal mit der ND Nr. 87 und der Flurnummer 1073/0 anerkannt ist gefährdet oder
zerstört. Es steht zu erwarten, dass, genauso wie bei anderen Sandgruben, der Grundwasserspiegel sinken wird, was das Naturdenkmal
faktisch zerstören wird, da die Klamm ohnehin in den Sommermonaten kaum noch Wasser führt. Des Weiteren ist von der Firma geplant,
wasserführende Bäche abzugraben, was die Röthenbachklamm weiter austrocknen wird.
So droht dieses einzigartige Naturdenkmal und Naherholungsgebiet für immer verloren zu gehen!
Die Landschaft bei der geplanten Sandgrube würde durch die geplante Maßnahme in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zerstört. Damit
wird das direkt betroffene und das umliegende Gebiet für die Erholungsnutzung der vielen Erholungssuchenden wertlos. Hier sprechen
wir nicht nur von den direkten Anwohnern, die jedes Wochenende aus den Umlangemeinden in den Wald und die Röthenbachklamm
kommen, sondern auch von Besuchern aus den Städten der Metropolregion.
Die Wälder zwischen Altdorf-Röthenbach und Ungelstetten, die durch die Sandgrube zerstört werden sollen, sind ein unersetzliches
Naherholungsgebiet für die ortsansässigen Familien und Besucher aus nahegelegenen und fernen Landkreisen. Jedes Wochenende und
auch unter der Woche gehen viele Leute in und um die Röthenbachklamm und in den naheliegenden Wäldern spazieren, joggen und
erholen sich. Wenn dieses Gebiet der Industrialisierung zum Opfer fällt, von der nur einige wenige Personen profitieren, sinkt die
Erholungsmöglichkeit und die Entspannungsmöglichkeit für alle Anwohner ganz massiv. Der Lärmschutz, den der Wald bietet, ist hier
ebenso ein großer Erholungsfaktor, da die Anwohner in Altdorf, Winkelhaid und Umgebung ohnehin schon unter dem Autobahnkreuz
Altdorf zu leiden haben. Wenn der Lärm der nahgelegenen Autobahnen zunimmt, steigt auch die Stressbelastung durch die Autobahnen-
eine sinkende Erholungsmöglichkeit durch Ruhe ist die Folge für die Anwohner.
Der Wald dient auch dem Lärmschutz vor dem nahegelegenen Autobahnkreuz Altdorf und den Autobahnen A3 und A6. Hier wird den
Anwohnern der nahegelegenen Ortschaften Ungelstetten, Winkelhaid, Ludersheim, Altdorf-Röthenbach werden zusätzlicher
Lärmbelastung ausgesetzt. Da durch die Zunahme des Lastenschwerverkehrs in den letzten Jahren ohnehin mehr Lärm durch die
Autobahn entsteht, sind die Anwohner durch den Lärm der Autobahnen gestresst und werden noch stärker belastet. Lärm verursacht
Stress, Stress verursacht Krankheiten- Hier wird also in Kauf genommen, dass die Gesundheit der Bürger gefährdet wird.
Auch die zusätzliche Lärmbelastung durch die geplanten 60 Schwerlaster täglich stellt eine Verkehrs- und Lärmbelastung für alle
Anwohner dar. 60 Laster die jeden Tag die Äußere Fischbacher Straße und die Umgehungsstraße St2240 befahren belasten die Anwohner
in Altdorf-Waldspitze, Altdorf-Röthenbach, Altdorf-Ziegelhütte und Unterwellitzleithen über jedes Maß hinaus. Ob die entsprechenden
Straßen überhaupt in der Lage sind, mit dem vermehrten Verkehrsaufkommen, -insbesondere zu den Stoßzeiten- zurecht zu kommen,
darf stark bezweifelt werden. Zusätzlich hinzu kommen dann auch noch Laster die Bauschutt und Schüttgut zurück in die Gruben fahren
werden- eine Zusatzbelastung welche die Strecken an den Rand des Kollaps führen kann.
Da der Schwerpunkt der Sandabbaugrube auf der geplanten Grube „C“ liegen wird, welche direkt in der Nähe von Altdorf-Röthenbach ist,
droht hier eine massive Entwertung der Lebensqualität und eine starke Störung der Siedlungsentwicklung!
Niemand möchte ein Haus haben mit Ausblick auf eine Sandgrube von 50,2 Hektar die mindestens 40 Jahre betrieben werden soll!
Man muss leider auch davon ausgehen, dass die Preise der bereits vorhandenen Häuser durch die geplante Sandgrube deutlich sinken
würden, hier würde also eine Enteignung der Anwohner zugunsten der beantragenden Firma stattfinden.
Der geplante Sandabbau und vor allem die dem vorausgehenden Zerstörungen von Wald, Boden und Lebensräumen stellen aus oben
erläuterten Gründen ein massives Risiko für Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Klimaschutz, Erholung, Natur und Landschaft,
Verkehrssituation, Siedlungsentwicklung und die Wasserwirtschaft dar und muss daher abgelehnt werden!
Sie gefährden damit das verfassungsgemäß garantierte Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit meiner Person, vor allem
aber die körperliche und seelische Unversehrtheit meiner Kinder. Dementsprechend würde eine Genehmigung des Sandabbaus direkt
gegen die Bayerische Verfassung im Artikel 151 verstoßen, in dem es heisst: „(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem
Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der
Lebenshaltung aller Volksschichten.“ Hier geht es nur um die Lebenshaltung von einigen wenigen, namentlich den Besitzern der
drohenden Sandgrube, während die Lebenshaltung und das Gemeinwohl der Anwohner geschädigt wird.
Desweiteren würde eine Genehmigung des Raumordnungsverfahrens in direktem Widerspruch zum Beschluss des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20 stehen der am 29. April 2021
getroffen wurde. Hier heißt es, dass eine Missachtung des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) die
Freiheitsrechte von Menschen verletzt, da von den künftigen Emissionsminderungspflichten durch das „Paris Ziel“ im Klimaschutzgesetz
nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens abhängen. Dieses Klimaschutzziel wird durch die Rodung des Bannwaldes bei Altdorf
Röthenbach und die damit verbundene Schaffung einer Sandgrube mit 50 Hektar Größe gefährdet. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 im
Grundgesetz verankerte Schutzpflicht des Staates das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen droht hier verletzt zu werden
indem zusätzliches CO² in die Atmosphäre entlassen wird, Lärmschutz vermindert wird und die Bürger durch eine Freisetzung von
Schadstoffen in das Grundwasser gefährdet werden.
Die beantragte Maßnahme muss abgelehnt, die vorhandenen Naturgebiete erhalten werden!
Mit freundlichem Gruß,
Widerspruchsbrief im Volltext: